TJM Supplies GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 40
48157 Münster
Deutschland
HRB nr: 17301
Umsatzsteuer-ID: DE318178639
Artikel 1. Allgemein
1.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese Bedingungen für alle Verträge und alle weiteren Vereinbarungen zwischen TJM Supplies GmbH und Geschäftskunden. Abweichungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
1.2 Unter “Abnehmer” wird in diesen Bedingungen jede geschäftliche (Rechts-) Person verstanden, die mit TJM Supplies GmbH einen Vertrag abschließt oder abschließen will. Unter “Vereinbarung” wird jede (Rechts-) Handlung zur Vorbereitung und Ausführung davon, einschließlich Angebote, Offerten, Absichtserklärungen und Auftragsbestätigungen verstanden.
1.3 Die Gültigkeit von vom Kunden gehandhabten Einkaufsbedingungen oder anderen Bedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
1.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig sind oder für ungültig erklärt werden sollten, bleiben die restlichen Bedingungen in vollem Umfang anwendbar. TJM Supplies GmbH und der Kunde werden dann neue Bestimmungen besprechen, um die nichtigen oder nichtig gemachten Bestimmungen zu ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.5 Wenn es an Klarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen mangelt, muss die Erklärung ‚im Sinne’ dieser Bestimmungen erfolgen. Wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen Bedingungen nicht geregelt ist, muss diese Situation im Sinne dieser Bedingungen beurteilt werden.
1.6 Wenn TJM Supplies GmbH nicht immer oder in einer bestimmten Situation die strikte Einhaltung dieser Bedingungen in vollem Umfang angewandt oder verlangt hat, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass TJM Supplies GmbH in anderen Fällen in irgendeiner Weise das Recht verliert, die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu beachten oder einzufordern.
Artikel 2. Angebot und Abnahme, Vereinbarung
2.1 Alle Angebote und Offerten der TJM Supplies GmbH sind unverbindlich. Sie gelten für 14 Tage, sofern nicht anders angegeben. Darüber hinaus sind alle Angebote und Offerten widerruflich, unabhängig davon, ob sie eine Annahmefrist enthalten.
2.2 Alle mündlichen Ergänzungen, Zusagen oder Änderungen von Angeboten, Offerten und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von autorisierten Personen der TJM Supplies GmbH getroffen wurden und dies ausdrücklich und schriftlich erfolgt ist.
2.3 Ein Angebot oder eine Offerte verfällt, wenn das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
2.4 Wenn die Abnahme in nebensächlichen Punkten von dem im Angebot oder der Offerte enthaltenen Angebot abweicht, so ist TJM Supplies GmbH nicht an sie gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht zustande, es sei denn TJM Supplies GmbH gibt etwas anderes an.
2.5 Ein zusammengesetztes Angebot oder Offerte verpflichtet TJM Supplies GmbH nicht, einen Teil der Vereinbarung für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erfüllen.
2.6 TJM Supplies GmbH ist jederzeit berechtigt, vor der (weiteren) Erfüllung eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen, so dass sowohl Zahlungsverpflichtungen als auch sonstige Verpflichtungen erfüllt werden.
2.7 Wurde dem Kunden eine Probe oder ein Muster gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies nur als Anhaltspunkt, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass das zu liefernde Produkt diesem entspricht.
Artikel 3. (Ab-)Lieferung, Risiko, Ausführung Arbeiten/Dienstleistungen
3.1 Der (von TJM Supplies GmbH) angegebene (Ab-) Liefertermin oder die Frist für die Ausführung der Arbeiten/Dienstleistungen (diese Termine werden als “Abliefertermine” bezeichnet) ist nicht fatal. TJM Supplies GmbH wird jedoch die Lieferfrist so gut wie möglich einhalten. Das bloße Verstreichen der Lieferfrist stellt daher keinen Verzug dar und der Kunde hat TJM Supplies GmbH schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist zur restlichen Erfüllung der Vereinbarung zu setzen. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden in keinem Fall zu einer (Schadens-) Entschädigung.
3.2 Ist ein Abliefertermin nicht ausdrücklich vereinbart, gilt ein angemessener Abliefertermin ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 TJM Supplies GmbH hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten verrichten zu lassen.
3.4 TJM Supplies GmbH ist immer berechtigt, in Teilen zu liefern, deren Teilleistung stets gesondert berechnet werden kann. TJM Supplies GmbH kann die Lieferung der folgenden Teile aussetzen, bis der Kunde die vorhergehenden Teile gutgeheißen hat.
3.5 Das Risiko der Gegenstände geht auf den Kunden über, sobald sie in seine tatsächliche Verfügungsgewalt oder in die der Hilfspersonen des Kunden gebracht worden sind.
3.6 In jedem Fall geschieht der Versand und/oder der Transport der gelieferten Gegenstände auf Rechnung und Risiko des Abnehmers.
Die Wahl bezüglich des Transportmittels liegt bei TJM Supplies GmbH.
3.7 Nimmt der Kunde die zu liefernde Ware oder die zu erbringenden Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ab, kommt er ohne Mahnung in Verzug und TJM Supplies GmbH ist in jedem Fall berechtigt, den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. TJM Supplies GmbH ist dann auch berechtigt, die zu liefernde Ware auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.
3.8 Der Kunde gibt TJM Supplies GmbH die Möglichkeit, die Arbeiten/Dienstleistungen auszuführen, was in jedem Fall bedeutet, dass der Kunde sicherstellt, dass:
- der Ort der Ausführung der Arbeiten/Dienstleistungen und der Zugang leicht erreichbar ist;
- TJM Supplies GmbH über die für die Arbeiten/Dienstleistungen erforderlichen Einrichtungen verfügen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anschlussmöglichkeiten für die benötigte Energie.
Artikel 4. Preise
4.1 Eine Vereinbarung wird zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisen abgeschlossen. Alle Preise in Angeboten, Offerten, Verträgen und (Pro-forma-) Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer, Transport- und/oder Versandkosten, Reise-, Unterbringungs-, Installations-, Montage-, Verwaltungskosten und sonstige im Zusammenhang mit der Lieferung entstehenden Kosten sowie staatliche Abgaben und/oder Steuern. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der Lieferung ab Geschäft/Lagerort.
4.2 Wenn der Kunde eine getätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder vorbereiteten Artikel, zuzüglich deren Liefer- und Ablieferkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
4.3 Mehr- und Minderarbeiten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn ein fester Preis vereinbart wurde.
Dies kann beispielsweise sein:
- bei Änderungen der Vereinbarung oder der Ausführungsbedingungen;
- wenn sich herausstellt, dass der erwartete Arbeitsaufwand bei Vertragsschluss nicht in ausreichendem Maße bemessen wurde, sodass die Einhaltung durch TJM Supplies GmbH zum ursprünglich vereinbarten Preis nicht vernünftigerweise verlangt werden kann;
- wenn Mitarbeiter der TJM Supplies GmbH oder von TJM Supplies GmbH beauftragte Dritte länger als 2 Stunden warten müssen, bevor sie ihre Arbeit ausführen können, wobei in diesem Fall ein angemessener Stundensatz in Rechnung gestellt werden kann;
- bei Abweichungen vom Voranschlag und den abzugsfähigen und geschätzten Mengen.
4.4 Überschreitet die Summe der Minderarbeit die Mehrarbeit, steht der TJM Supplies GmbH ein Betrag in Höhe von 10% der Differenz zwischen den Summen zu.
Artikel 5. Bezahlung und Inkassokosten
5.1 Die Zahlung muss in der Währung erfolgen, die in der Rechnung steht und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist von 14 Tagen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Dies erfolgt nach Rechnungsstellung ohne Rabatt und/oder Verrechnung. TJM Supplies GmbH kann die Zahlung vor der Lieferung oder vor der Zusendung der (endgültigen) Rechnung verlangen.
5.2 Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner die Forderung mit dem gesetzlichen Zinssatz i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz bei Privatleuten und von 9 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmen zu verzinsen.
5.3 TJM Supplies GmbH ist berechtigt, die vollzogenen Zahlungen des Kunden zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptforderung und der laufenden Zinsen zu verwenden.
Die TJM Supplies GmbH kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Abfolge für die Zuordnung der Zahlung bestimmt. TJM Supplies GmbH kann die vollständige Bezahlung des Hauptbetrages verweigern, wenn die offenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten dabei nicht bezahlt werden.
5.4 Reklamationsansprüche bezüglich der Rechnung dürfen – unbeschadet der anderen Bestimmungen dieses Artikels – nur innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum geltend gemacht werden. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und setzen die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus.
Artikel 6. 6 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 (2) Satz 6 bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
Artikel 7. Haftung
7.1 Wenn TJM Supplies GmbH haftbar ist, dann ist diese Haftung darauf beschränkt, was in diesem Artikel geregelt ist.
7.2 GmbH haftet nur für direkte Schäden, die Folge sind von – durch den Kunden nachzuweisender – grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der TJM Supplies GmbH und/oder ihrem Management oder der Geschäftsführung zugehörigem Personal bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag zwischen TJM Supplies GmbH und dem Kunde ergeben.
Unter direktem Schaden sind ausschließlich die vernünftigen Kosten für die Ermittlung von Schadensursache und -umfang zu verstehen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen und auf eventuelle vernünftige, durch die mangelhafte Leistung der TJM Supplies GmbH verursachten Kosten bezieht, insofern diese der TJM Supplies GmbH zugeschrieben werden können und auf vernünftige Kosten zur Verhinderung eines bestimmten Schadens, sofern der Abnehmer angibt, dass diese Kosten zur Begrenzung von direkten Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
7.3 TJM Supplies GmbH haftet niemals für:
- indirekten Schaden, gleich welcher Art, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation;
- und/oder immateriellen Schaden, den der Kunde oder ein Dritter dadurch erleidet, dass TJM Supplies GmbH oder eine Person, für die sie nach dem Gesetz haftbar ist, die Vereinbarung nicht einhält.
7.4 Auf Rechnung und Risiko des Abnehmers geht der Schaden in jedem Fall, wenn er verursacht wurde durch:
- falsche und/oder unvollständige Angaben, die vom Abnehmer erteilt wurden;
- Fehler und/oder Mängel an Konstruktionen, Arbeitsmethoden, die vom Kunden gefordert werden, sowie in Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, Ausführungsanweisungen und dergleichen, die vom Kunden bereitgestellt wurden;
- Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der im vorhergehenden Unterpunkt genannten Gegenstände;
- Mängel oder Untauglichkeit von Waren, die vom Kunden stammen oder von ihm vorgeschrieben sind, einschließlich der unbeweglichen Sachen, auf denen, in oder an denen die Arbeit ausgeführt wird oder die Dienstleistungen erbracht werden;
- Arbeiten oder Dienstleistungen und/oder Lieferungen, die vom Kunden oder auf seine Anweisung von Dritten ausgeführt werden;
- Verlust von Materialien, Teilen und/oder Werkzeugen, die in Bezug auf die Arbeiten/Dienstleistungen geliefert wurden, einschließlich Schäden an diesen Gegenständen;
- mangelhafte Vertragserfüllung, die dem Kunden, den beauftragten Subunternehmern und/oder anderen Hilfspersonen zuzurechnen ist;
- unerlaubte Handlungen von Subunternehmern und/oder anderen Hilfspersonen, die von TJM Supplies GmbH und/oder vom Kunden beauftragt werden;
- das Design von TJM Supplies GmbH, sofern und soweit dies vom Kunden genehmigt wurde.
7.5 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (Rechts-) Personen, die TJM Supplies GmbH bei der Durchführung des Vertrages nutzt.
7.6 Ein etwaiger Rechtsanspruch auf Schadenersatz verjährt in jedem Fall zwei Jahre nach Eingang der gelieferten Ware oder nach Erbringung der betreffenden Arbeiten/Dienstleistungen.
Artikel 8. Höhere Gewalt (nicht zurechenbares Versäumnis)
8.1 Ist die TJM Supplies GmbH aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung des Vertrages gehindert oder wird die Erfüllung durch höhere Gewalt teurer, ist TJM Supplies GmbH berechtigt, den Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen oder ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dabei verpflichtet zu sein, eine Entschädigung zu zahlen.
TJM Supplies GmbH ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem sie ihren Verpflichtungen hätte nachkommen müssen.
8.2 Unter “höherer Gewalt” versteht man, neben dem, was unter Gesetz und Rechtsprechung zu verstehen ist, sowohl vorhersehbare als auch unvorhergesehene Umstände, auf die TJM Supplies GmbH keinen Einfluss ausüben kann und infolge deren TJM Supplies GmbH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein solcher Umstand umfasst in jedem Fall Streik, übermäßiger krankheitsbedingter Arbeitsausfall, Transportprobleme, Feuer und sonstige Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Lieferung durch Zulieferer der TJM Supplies GmbH und andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von TJM Supplies GmbH wie Hochwasser, Sturm aber auch die Änderung der Gesetzgebung oder der staatlichen Maßnahmen.
Artikel 9. Aufschub und Auflösung
9.1 Im Falle der Nichtzahlung eines Anspruchsbetrags, der Nichtzahlung und/oder der verspäteten Zahlung einer anderen Verpflichtung aus einem Vertrag, der Aussetzung der Zahlung, (Antrag auf) Aufschub der Zahlungen, (Antrag auf) Konkurs, Beschlagnahmung, Zwangsverwaltung, Tod, Liquidation von Waren des Käufers oder sonstige Umstände, bei denen der Kunde nicht frei über sein Vermögen verfügen kann, ist TJM Supplies GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos und ohne gerichtlichen Eingriff ganz oder teilweise aufzulösen und das möglicherweise gelieferte oder noch nicht vollständig Bezahlte als ihr Eigentum unter Verrechnung bereits gezahlter Beträge zurückzufordern, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet ihres Anspruchs auf Entschädigung. Für den Fall, dass sich die TJM Supplies GmbH für die Auflösung entscheidet, sind sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
9.2 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Ansprüche der TJM Supplies GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar. Stellt die TJM Supplies GmbH die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ein, behält sie ihre Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
9.3 Wenn TJM Supplies GmbH zum Aufschub oder zur Auflösung übergeht, ist sie nicht verpflichtet, Ersatz für die dadurch entstehenden Schäden und Kosten zu leisten.
Artikel 10. Geistiges Eigentum, Know-How, Geheimhaltung und Muster
10.1 Angebote, Muster, Berichte, Ratschläge, Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und/oder sonstige Unterlagen, die zu einem Angebot oder einer Offerte gehören oder mit einer Vereinbarung in Zusammenhang stehen, sind und bleiben Eigentum der TJM Supplies GmbH und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung nicht vollständig oder teilweise veröffentlicht, kopiert, verwendet, nachgeahmt oder Dritten angeboten werden. Die angesprochene Technik darf auch nicht dazu verwendet werden, die eigenen Produkte, Aktivitäten und Dienstleistungen des Kunden zu verbessern. Alle Angaben der TJM Supplies GmbH sind vertraulich zu behandeln. Die vorgenannten Unterlagen sind auf erste Aufforderung von TJM Supplies GmbH zurückzusenden, ohne dass eine Kopie, in welcher Form auch immer, einbehalten wird.
Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten der TJM Supplies GmbH, die auf die Verletzung der oben genannten Verbote zurückzuführen sind.
10.2 TJM Supplies GmbH ergreift alle zumutbaren Vorkehrungen, um zu verhindern, dass gelieferte Waren und/oder von ihnen geleistete Arbeiten/Dienstleistungen mit Rechten des geistigen Eigentums eines Dritten in Konflikt geraten.
Wird dennoch durch schuldhafte Handlungen der TJM Supplies GmbH und/oder deren Vorgesetzten ein solches Recht verletzt, so hat die TJM Supplies GmbH unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 7 und ihrer Wahl das Recht, die betreffenden Sachen oder die gelieferten Arbeiten/Dienstleistungen zu ersetzen oder zu ändern oder das Recht, die gelieferte Ware oder die geleistete Arbeit/Dienstleistung weiter zu nutzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, vorbehaltlich der Rückzahlung des vom Kunden bezahlten Preises für diese Sachen/Arbeiten/Dienstleistungen und unter Einbehaltung einer angemessenen Abschreibung. All dies vorausgesetzt, dass die Bestimmungen von Artikel 10.3 erfüllt sind.
10.3 Der Kunde hat die TJM Supplies GmbH unverzüglich schriftlich von jeder Haftung oder Maßnahme in Kenntnis zu setzen, basierend darauf, dass die Nutzung der gelieferten Ware oder der von TJM Supplies GmbH ausgeführten Arbeiten/Dienstleistungen das Recht auf geistiges Eigentum und/oder Know-how eines Dritten verletzt.
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
11.1 TJM Supplies GmbH bleibt Eigentümer von allen verkauften und/oder gelieferten Waren, darunter auch Skizzen, Entwürfe, Software, Filme, (elektronische) Dateien, etc., und ist berechtigt etwaige Rechte zu gewähren oder zu übertragen, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus den mit TJM Supplies GmbH geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat, sowie bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Forderungen wegen Nichterfüllung dieser Vereinbarung. Vor vollständiger Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren ganz oder teilweise an Dritte zu verpfänden, auf andere Weise zu belasten oder die Eigentumsrechte anders als im normalen Geschäftsbetrieb zu übertragen. Der Abnehmer verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der TJM Supplies GmbH und unternimmt darüber hinaus alles, was zumutbar ist, um die Eigentumsrechte der TJM Supplies GmbH zu sichern.
11.2 Nehmen Dritte unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren in Besitz oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, TJM Supplies GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu behalten. Der Kunde wird die Versicherungspolice der TJM Supplies GmbH auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen. Im Falle einer Zahlung der Versicherung hat TJM Supplies GmbH Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus zur Zusammenarbeit mit TJM Supplies GmbH, soweit dies notwendig oder wünschenswert ist.
11.4 Für den Fall, dass die TJM Supplies GmbH ihre Eigentumsrechte im Sinne dieses Artikels ausüben möchte, erteilt der Kunde der TJM Supplies GmbH und den von der TJM Supplies GmbH ernannten Dritten im Voraus die uneingeschränkte und nicht widerrufliche Einwilligung alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von TJM Supplies GmbH befindet (oder befinden sollte) und diese Gegenstände zurückzunehmen, auch wenn es notwendig ist, Gegenstände zu demontieren oder anderweitig abzunehmen.
Artikel 12. Gültiges Recht und befugtes Gericht
12.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und TJM Supplies GmbH, einschließlich Vereinbarungen und diese Geschäftsbedingungen, unterliegen ausschließlich deutschem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands erfüllt wird oder wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich mit der TJM Supplies GmbH ergeben, werden, soweit das Gesetz nicht etwas anderes verlangt, ausschließlich durch das zuständige Gericht in Münster entschieden. TJM Supplies GmbH ist jedoch berechtigt, die Streitigkeit dem laut Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
Artikel 13. Änderungen und Übersetzung dieser Bedingungen
13.1 Zutreffend ist stets die letzte hinterlegte Version oder die Version dieser Geschäftsbedingungen, die zur Zeit des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit TJM Supplies GmbH galt.
13.2 Der niederländische Text dieser Geschäftsbedingungen ist immer für deren Auslegung ausschlaggebend.
Besondere Bedingungen für die Vermietung
Artikel A. Allgemeines
A.1 Die Artikel B und folgende dieser Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Artikeln 1 bis 13 dieser Bedingungen. Wenn und sofern die besonderen Bestimmungen von den Artikeln 1 bis 13 abweichen, haben die besonderen Bestimmungen Vorrang.
A.2 Unter “Mieter” wird in diesen Bedingungen jede (Rechts-) Person verstanden, die eine Mietvereinbarung mit TJM Supplies GmbH bezüglich der Miete von Material schließt oder schließen möchte. Unter “Material” wird audiovisuelle Apparatur mit Zubehör verstanden, im weitesten Sinne dieses Wortes, und eventuelle andere Gegenstände, die TJM Supplies GmbH vermieten möchte.
Artikel B. Dauer der Mietvereinbarung
B.1 Die Mietzeit beginnt an dem Tag, an dem das Material dem Mieter aus dem Lager zur Verfügung gestellt wird – oder wenn TJM Supplies GmbH für den Transport des Materials sorgt – es beim Mieter abgeliefert wird.
B.2 Die Mietzeit endet mit dem Tagesende, an dem der Mieter das Material vollständig und unbeschädigt an TJM Supplies GmbH zurückgeliefert oder – bei Transport durch TJM Supplies GmbH – TJM Supplies GmbH zur Verfügung gestellt hat. Wenn das Material nicht in diesem Zustand zurückkehrt, werden die Kosten für Ersatz und Reparatur vom Mieter getragen. Diese Kosten werden mit eventuell gezahlten Garantieleistungen verrechnet.
Artikel C. Gebrauch
C.1 Alle Materialien sind für den normalen Gebrauch in den Niederlanden eingerichtet und ausgestattet. Der Mieter muss das Material während der Mietzeit als guter Mieter behalten und entsprechend dem normalen Zweck nutzen.
C.2 Der Mieter muss auf jeden Fall sicherstellen, dass das Material nicht verloren geht, zerstört wird oder Beschädigungen ausgesetzt ist. Am Ende der Mietzeit muss der Mieter das Material in gutem Zustand und vollständig an TJM Supplies GmbH zurücksenden.
C.3 Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung der TJM Supplies GmbH außerhalb der Niederlande zu bringen oder unterzuvermieten, weiter zu vermieten oder in einem anderen Sinne zu nutzen.
C.4 Es ist dem Mieter nicht gestattet, Veränderungen in oder am Material anzubringen.
Artikel D. Ausführung
D.1 Verladung und Transport von und zu TJM Supplies GmbH sowie die Inbetriebnahme des Materials erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
D.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird das Material ausschließlich mit den Hilfs- und Wartungsmaterialien und -mitteln, Software und Energie, aber einschließlich eventuell erforderlichem Ballast vermietet. Die Kosten für Energie, Wartung und notwendige Materialien und Mittel gehen zu Lasten des Mieters. Dieser wird regelmäßig die vernünftig notwendige Wartung durchführen.
D.3 Der Mieter darf ausschließlich die von TJM Supplies GmbH vorgeschriebenen Hilfs- und Wartungsmaterialen und Wartungsmittel verwenden.
Artikel E. Schaden und Schadensersatz
E.1 Das Material bleibt zu jeder Zeit Eigentum von TJM Supplies GmbH.
E.2 Der Mieter haftet für jeglichen Verlust – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl und Unterschlagung, Beschädigung, Bruch oder andere Weisen als durch normale Abnutzung des Materials, die es unbrauchbar gemacht haben und der Mieter wird dann das Material gegen Neuwertiges austauschen. Wenn ein Schaden am Gerät festgestellt wird, schuldet der Mieter der TJM Supplies GmbH eine Entschädigung auf der Grundlage des Nutzungswerts des Geräts.
Die Wertbestimmung durch oder im Namen von TJM Supplies GmbH ist für den Mieter verbindlich.
E.3 Bei Verlust, Beschädigung, Bruch oder dergleichen muss der Mieter TJM Supplies GmbH darüber direkt informieren.
E.4 Der Mieter muss sich daran halten, Risiken von Verlust, Diebstahl, Zerstörung und dergleichen zu versichern. Die Versicherungsprämie läuft auf Rechnung des Mieters.
Artikel F. Reparaturen
F.1 Außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TJM Supplies GmbH ist es dem Mieter nicht gestattet, selbst Reparaturen am Material vorzunehmen.
F.2 Reparaturen, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Mieter erforderlich sind, sowie Kosten, die durch Beschädigung, inkompetente Reparatur oder Wartung durch den Mieter und/oder durch den Mieter beauftragte Dritte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Wenn solche Reparaturen während der Mietzeit durchgeführt werden, wird die Mietzeit fortgesetzt, bis die Reparatur abgeschlossen ist und der Mieter ist die Miete über diesen Zeitraum schuldig. Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen durch die TJM Supplies GmbH durchführen zu lassen, es sei denn, die TJM Supplies GmbH hat zuvor schriftlich die Reparatur durch Dritte, die von TJM Supplies GmbH ernannt werden, erteilt.
Artikel G. Haftung
G.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3 und Artikel 7 dieser Geschäftsbedingungen haftet die TJM Supplies GmbH nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Mieter und/oder Dritten aus einer etwaigen verspäteten Lieferung des Materials, der Nutzung von oder möglichen Defekten am Material entstehen. Der Mieter stellt die TJM Supplies GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln.
TJM Supplies GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 40
48157 Münster
Deutschland
HRB nr: 17301
Umsatzsteuer-ID: DE318178639